Die Aktuelle Liste der Startzeiten finden sie hier
Der Leistungsnachweis 2025 findet am Samstag, dem 20. September 2025, am Feuerwehrhaus des Löschzuges Flaesheim (Am Paschenberg 1-3, Haltern am See) statt.
HINWEISE FUER DIE ANFAHRT / DEN AUFENTHALT:
Die Fahrzeuge der teilnehmenden Gruppen fahren über den Hof des Feuerwehrhauses an. Von dort erfolgt eine Einweisung. Die Übungsleitung (Florian HLT Übungsleitung) ist über die Rufgruppe TMO RE_10 (Kurzwahl 5310) ansprechbar. Während des Aufenthaltes ist die jederzeitige Erreichbarkeit jeder teilnehmenden Gruppe über diese Rufgruppe sicherzustellen.
Für die Durchführung der Übung gilt die Richtlinie zur Durchführung des Leistungsnachweises des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V. – VdF NRW – i. d. F. aus März 2016.
Als Gruppenübung ist im feuerwehrtechnischen Teil folgende Übung nach FwDV 3 zu absolvieren:
Vornahme 1 Schaumrohr, 2 C-Rohre, Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer
Mit Wasser gefüllte „Schaummittelbehälter“ stehen in Haltern bereit.
Des Weiteren sind folgende Knoten nachzuweisen:
– Rettungsknoten mit Spierenstich
– Schotenstich ohne Aufzugsschlaufe
– Mastwurf gestochen
Ferner findet an Stelle des sportlichen Teils eine Unterweisung zum Thema “Waldbrand” statt.
Aus der Gruppenführerbesprechung heraus weist der Kreisbrandmeister auf folgende, zu beachtende Punkte hin:
– Ein Abbruch der Übung wegen eines technischen Defekts ist möglich. Dieser ist vom Gruppenführer dem Schiedsrichter laut und deutlich zu melden! (techn. Defekt bezieht sich u.a. auf den Ausfall des Fahrzeuges oder der Pumpe, jedoch nicht ein Schlauchplatzer o.ä.)
– Es dürfen nur die Einsatzkräfte an der Übung teilnehmen, die im Jahr 2025 noch das 18. Lebensjahr vollenden.
– Für die Einsatzübung sollte die Schutzkleidung HuPF 1 (Jacke) in Kombination mit der Hupf4- oder Hupf3-Hose getragen werden; ansonsten Hupf2/3, weiterhin ist das Tragen der Einsatzkleidung mit Zulassung für PSA Wald-/ Vegetationsbrand und TH Zulassung erlaubt, da nicht alle EK über HUPF schwer für die Innenbrandbekämpfung verfügen. Falls möglich sollten alle Gruppenmitglieder die gleiche Schutzklasse tragen.
– Es sind Normgerechte Schutzhandschuhe für den Brandeinsatz und die sonstige Schutzkleidung nach UVV und FWDV 1 zu tragen. Verstöße gegen die UVV werden entsprechend mit Fehlerpunkten bewertet.
– Einsatzkräfte mit langen Haaren sollen analog zur Regelung am IDF die Haare zu einem Zopf zu binden und diesen dann in die Jacke bzw. unter das Nackentuch stecken.
– Die A-Saugschläuche dürfen vor Beginn der Übung unter dem Fahrzeug abgelegt werden.
– Es ist das auf dem Fahrzeug verfügbare Beleuchtungsgerät anzulegen; Übungsleuchten sind zugelassen. Das Beleuchtungsgerät ist erst nach dem Befehl zu entnehmen / anzulegen.
– Die Gruppen werden gebeten mit “Vorlauf” anzureisen und sich vormittags 30 Minuten vor Termin und nachmittags 60 min vor Termin bei der Wettkampfleitung zu melden.
Die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen treffen sich am 20.09. um 07:30 Uhr neue Kameradinnen und Kameraden sind im Schiedsrichterteam herzlich willkommen.
Im Fragenkatalog werden nach Rücksprache mit dem IDF bei der Frage 15 die antworten a und b als richtig anerkannt (Die Lösung der Frage 15, dass sich der Schlauchtrupp nach ausgeführtem Auftrag (Schlauchleitung für Angriffstrupp und Wassertrupp) den Verteiler besetzt ist so nicht ganz richtig. Den Verteiler besetzt er nur automatisch zum Wasser marsch für den Angriffstrupp.)
Frage 15 Nachdem der Schlauchtrupp nach FwDV3 die Leitungen für den Angriffs- und Wassertrupp verlegt hat
a meldet er sich beim Gruppenführer.
b bedient er den Verteiler.
c nimmt er automatisch das nächste Rohr vor.
Die Teilnehmerhefte sind bis zum 29.08.2025 auf der FUR Oer-Erkenschwick abzugeben.
Gruppen, die nicht antreten und bis zum vorgenannten Datum nicht abgemeldet wurden, zahlen eine Gebühr von 20,- EUR.